# Kommunale AfD-Kandidaturen und Verfassungstreue 2025–2026

Stand: 30.07.2026.
Status: Verfahrens-, Wahleignungs-, Rechtsschutz- und Potentialitätsdossier. Die kommunalen Nichtzulassungen werden nicht als zusätzliche Straf- oder Parteiverbotsfälle gezählt.

## 1. Erkenntnisziel und Zählregel

Das Dossier dokumentiert Fälle, in denen AfD-Bewerber für hauptamtliche kommunale Spitzenämter wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zugelassen wurden. Es trennt vier Ebenen:

1. **individuelle Tatsachenbasis** zur Person,
2. **kommunalaufsichtliche oder verfassungsschutzbehördliche Einschätzung**,
3. **eigenständige Entscheidung des zuständigen Wahlausschusses** und
4. **gerichtlichen Rechtsschutz beziehungsweise noch offenen Verfahrensstand**.

Eine AfD-Mitgliedschaft allein wird nicht als hinreichender Ausschlussgrund behandelt. Zulassungen nach Prüfung werden deshalb als notwendige Gegenbelege mitgeführt. Keine der hier dokumentierten Entscheidungen stellt eine Verfassungswidrigkeit der AfD nach Art. 21 Abs. 2 GG fest.

## 2. Verfahrenskette

```text
kommunales Spitzenamt
  → kommunale Wahlbeamtin / kommunaler Wahlbeamter auf Zeit
  → gesetzliche Wählbarkeitsvoraussetzung: Gewähr jederzeitiger Verfassungstreue
  → tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall
  → Stellungnahme von Kommunalaufsicht / Innenministerium / Verfassungsschutz
  → unabhängige Entscheidung des Wahlausschusses
  → gegebenenfalls Eilrechtsschutz
  → nachgelagerte Wahlprüfung und Hauptsache
```

**Zurechnungsgrenze:** Die Verfahrenskette belegt staatliche Prüf- und Entscheidungsakte zu individuellen Bewerbern. Sie darf weder in einen automatischen Parteiausschluss noch in eine ungeprüfte Gesamtzurechnung zur Bundespartei umgedeutet werden.

## 3. Nicht zugelassene AfD-Bewerber

### 3.1 Stephan Bothe – Landratswahl Landkreis Lüneburg 2026

- **Entscheidung:** Kreiswahlausschuss vom 29.07.2026; Nichtzulassung mit 6:1 Stimmen.
- **Amt:** Landrat des Landkreises Lüneburg.
- **Pinpoint NDR:** Stand 29.07.2026, 18:40 Uhr, Absätze unter `AfD-Kandidaten Goes und Maxhuni zugelassen - Bothe kündigt Klage an`; Entscheidung und Abstimmung 6:1 sowie Begründung unmittelbar im ersten Absatz; angekündigte Wahlanfechtung im Folgeabschnitt.
- **Online:** https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bothe-darf-nicht-zur-wahl-antreten-weitere-entscheidungen-stehen-an,kommunalwahlen-128.html
- **Lokaler Anker:** `sources/web/kommunale-nichtzulassungen-verfassungstreue-20260729/ndr-niedersachsen-kommunalwahl-verfassungstreue-2026-07-29.html`
- **SHA-256:** `640165dbbae8888ef5afeb2769532f591e9baa01774f1f433456bb78def87e00`
- **Kern:** Der Wahlausschuss äußerte begründete Zweifel daran, dass Bothe die erforderliche Gewähr biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen. Der NDR verknüpft die Entscheidung mit der vorläufig zulässigen Einstufung der niedersächsischen AfD und einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, in der Bothe häufig genannt werde.
- **Verfahrensstand:** Kein rechtskräftiges Hauptsacheurteil zur Nichtzulassung. Bothe kündigte eine Anfechtung der Wahl an.

**Chronologie und zusätzliche Pinpoints:**

- 09.04.2026 und 16.04.2026: Beratungen im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags zur Verfassungstreueprüfung kommunaler Wahlbeamter; Bothe beteiligt sich als Abgeordneter an der Debatte.
- 28.04.2026: Der Niedersächsische Landtag beschließt die Änderung des Kommunalwahlrechts.
- 03.07.2026: tagesschau/NDR dokumentiert Bothe als frühen Prüffall und die Einschaltung der Kommunalaufsicht.
- 23.07.2026: Lüneburg Aktuell gibt aus dem Schreiben an Bothe die fachliche Einschätzung des Ministeriums wieder, er biete nicht die erforderliche Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
- 29.07.2026: Der Kreiswahlausschuss lehnt die Zulassung mit 6:1 Stimmen ab.
- Landeszeitung-Pinpoints: Empfehlung des Innenministeriums unter Einbeziehung von Verfassungsschutzerkenntnissen; individuelle Ausschussdebatte; Hinweise auf `Bevölkerungsaustausch`, die Bezeichnung `DDR 2.0` und die Verharmlosung des Reuß-Komplexes; angekündigte Wahlprüfung. Diese Angaben sind Pressewiedergaben, keine eigenständige gerichtliche Tatsachenfeststellung.
- **Rechtsschutzstatus:** Nach der dokumentierten Auskunft der Wahlleiterin ist ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren die vorgesehene Rechtsmittelroute. Ein späteres Gerichtsergebnis muss als neue Statusstufe ergänzt werden.

### 3.2 Thorsten Moriße – Oberbürgermeisterwahl Wilhelmshaven 2026

- **Entscheidung:** Gemeindewahlausschuss vom 28.07.2026; einstimmige Nichtzulassung.
- **Amt:** Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven.
- **Pinpoint NDR:** Sammelabschnitt `Diese Kandidaten wurden von den Wahlausschüssen nicht zugelassen`, Listenpunkt `Thorsten Moriße`.
- **Online und lokaler Anker:** wie 3.1.
- **Kern:** Nach der im NDR wiedergegebenen Einschätzung des Innenministeriums wäre Morißes Verfassungstreue als Oberbürgermeister und damit als Beamter nicht gewährleistet.
- **Verfahrensstand:** Klage angekündigt; keine gerichtliche Endentscheidung dokumentiert.

### 3.3 Martin Sichert – Landratswahl Landkreis Friesland 2026

- **Entscheidung:** Kreiswahlausschuss; Nichtzulassung mit 5:1 Stimmen.
- **Amt:** Landrat des Landkreises Friesland.
- **Pinpoint NDR:** Sammelabschnitt `Diese Kandidaten wurden von den Wahlausschüssen nicht zugelassen`, Listenpunkt `Martin Sichert`; zusätzlicher NDR-Einzelfallanker im Bestandsdossier.
- **Bestandsanker:** `sources/web/verfassungstreue-potentialitaet-20260723/tagesschau-ndr-friesland-sichert-2026-07-23.html`
- **Kern:** Der NDR berichtet über eine Vielzahl individueller Social-Media-Äußerungen, die nach dem Votum des Innenministeriums Zweifel an Sicherts Verfassungstreue begründeten.
- **Verfahrensstand:** Rechtliche Schritte angekündigt; keine gerichtliche Endentscheidung dokumentiert.

### 3.4 Justin Vogel – Bürgermeisterwahl Herzberg am Harz 2026

- **Entscheidung:** Stadtwahlausschuss vom 27.07.2026; einstimmige Nichtzulassung.
- **Amt:** Bürgermeister der Stadt Herzberg am Harz.
- **Pinpoint StadtRadio Göttingen:** Meldung vom 28.07.2026, Absätze 1 bis 3: Entscheidung, kommunalaufsichtliche Prüfung, Funktionen im AfD-Kreisverband und in `Generation Deutschland`.
- **Online:** https://www.stadtradio-goettingen.de/redaktion/nachrichten/afd_kandidat_justin_vogel_herzberg_am_harz_nicht_zur_buergermeisterwahl_zugelassen/
- **Lokaler Anker:** `sources/web/kommunale-nichtzulassungen-verfassungstreue-20260729/stadtradio-goettingen-justin-vogel-2026-07-28.html`
- **SHA-256:** `6aa36677366a08b2e74ef2477047aebc20ec9a8977880cfc15a77508fb8eb04f`
- **Kern:** Die Meldung nennt Vogels aktive Mitwirkung und Mitgestaltung als Kreisverbandsvorsitzender, Beisitzer im Landesvorstand von `Generation Deutschland` und Mitgliederwerber. Vogel kündigte Rechtsmittel an.
- **Red-Team-Grenze:** Der Medienbericht gibt die Begründung wieder; eine amtliche schriftliche Entscheidung oder gerichtliche Prüfung ist noch für den Schriftsatz-Pinpoint geführt.

### 3.5 Joachim Paul – Oberbürgermeisterwahl Ludwigshafen 2025

- **Entscheidung:** Wahlausschuss vom 05.08.2025; Zurückweisung mit 6:1 Stimmen.
- **Amt:** Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen.
- **Gerichtlicher Pinpoint:** Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 6/2025, Sachverhalt Absätze zum Schreiben des Verfassungsschutzes vom 29.07.2025 und Beschluss des Wahlausschusses vom 05.08.2025; Rechtsschutzbegründung im Abschnitt II.
- **Online:** https://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/verfassungsbeschwerde-von-joachim-paul-gegen-nichtzulassung-zur-oberbuergermeisterwahl-in-ludwigshafen-bleibt-ohne-erfolg
- **Lokaler Anker:** `sources/web/kommunale-nichtzulassungen-verfassungstreue-20260729/verfgh-rlp-joachim-paul-nichtzulassung-2025.html`
- **SHA-256:** `681482eb20348d742df23c6a2bed2fcb02b7e2dc1f8e3058593c8bd6dd9fc63a`
- **Rechtsschutz:** VG Neustadt lehnte den Eilantrag am 18.08.2025 ab; weitere verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen und die Verfassungsbeschwerde blieben ohne Erfolg.
- **Entscheidungsreichweite:** Die Gerichte bestätigten im Eilverfahren nicht abschließend die materielle Verfassungsuntreue Pauls. Tragend war, dass die Entscheidung des Wahlausschusses nicht offensichtlich fehlerhaft war und nachgelagerter Wahlprüfungsrechtsschutz zur Verfügung stand.

### 3.6 Uwe Detert – Bürgermeisterwahl Lage 2025

- **Entscheidung:** Wahlausschuss der Stadt Lage, bestätigt durch den Kreiswahlausschuss Lippe.
- **Amt:** Bürgermeister der Stadt Lage.
- **Pinpoint WDR:** Stand 20./22.08.2025, Abschnitte `Zweifel an Verfassungstreue des AfD-Kandidaten` und `Wahlausschüsse von Stadt und Kreis hatten AfD-Kandidaten nicht zugelassen`.
- **Online:** https://www1.wdr.de/nachrichten/wahlen/kommunalwahlen-2025/afd-buergermeisterkandidat-uwe-detert-darf-nicht-antreten-100.html
- **Lokaler Anker:** `sources/web/kommunale-nichtzulassungen-verfassungstreue-20260729/wdr-lage-uwe-detert-nichtzulassung-2025.html`
- **SHA-256:** `45a453bb454dd1597b43c58ab5b025d5f95c86bd9d92fbecce68f97a612e198a`
- **Kern:** Der WDR nennt weiterverbreitete antisemitische Verschwörungserzählungen und die Behauptung, Deutschland sei kein souveräner Staat. Das VG Minden wies den Eilantrag ab.
- **Verfahrensgrenze:** Der WDR wies zum Berichtszeitpunkt darauf hin, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung noch nicht rechtskräftig war und weiterer Rechtsschutz möglich blieb.

## 4. Gegenbelege und differenzierende Entscheidungen

Der aktualisierte NDR-Sammelanker dokumentiert folgende Zulassungen nach Prüfung:

| Person | Amt/Ort | Ergebnis | Pinpoint |
|---|---|---|---|
| Reinhild Goes | Bürgermeisterin, Nörten-Hardenberg | am 29.07.2026 einstimmig zugelassen | NDR, Abschnitt `Reinhild Goes darf in Nörten-Hardenberg antreten` |
| Adrian Maxhuni | Samtgemeindebürgermeister, Bersenbrück | zugelassen, 4 Ja / 2 Nein / 1 Enthaltung | NDR, Abschnitt `Adrian Maxhuni ... zugelassen` |
| Martina Hartschwager | Bürgermeisterin, Samtgemeinde Artland | zugelassen | NDR, Liste `Weitere Kandidaten ... überprüft und zugelassen` |
| Robert Preuß | Bürgermeister, Gifhorn | zugelassen | ebenda |
| Dirk Hüge | Landrat, Hameln-Pyrmont | zugelassen | ebenda |
| Jessica Schülke | Oberbürgermeisterin, Hannover | zugelassen | ebenda |
| Jens Kestner | Landrat, Landkreis Northeim | zugelassen | ebenda |

Diese Entscheidungen sind methodisch wesentlich: Sie zeigen, dass Parteimitgliedschaft, Funktion oder politische Nähe nicht automatisch zur Nichtzulassung führten. Für jede Belastungsthese bleiben individuelle Tatsachen, Prognose, Entscheidung und Rechtsschutz getrennt zu prüfen.

## 5. Verkettung mit dem Belegkorpus

### Bothe

- **Akteur/Funktion:** stellvertretender AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender, Landtagsabgeordneter, kommunaler Landratsbewerber.
- **Bestandskanten:** BfV-Folgegutachten zu `Flügel`-Einflussnahme, Solidarität mit Andreas Kalbitz, Hermannstreffen und Interview in `ZUERST!`.
- **Neue Verfahrenskante:** kommunale Wahleignungsentscheidung vom 29.07.2026.
- **Zurechnungsregel:** Bestandsbelege dürfen zur Individualisierung herangezogen werden, ersetzen aber weder den vollständigen behördlichen Prüfvorgang noch gerichtliche Tatsachenfeststellungen.

### Sichert

- **Akteur/Funktion:** Bundestagsabgeordneter und Landratsbewerber.
- **Bestandskanten:** lokaler Quellenanker zu Social-Media- und NS-Verharmlosungsvorwürfen sowie zahlreiche Proof-Dateien im Zitatkorpus.
- **Neue Verfahrenskante:** 5:1-Nichtzulassung.

### Vogel

- **Akteur/Funktion:** Kreisverbandsvorsitzender und Funktion in `Generation Deutschland`.
- **Organisationskante:** Jugendorganisation/Vorfeldbezug nur anhand belastbarer Organisations- und Individualbelege führen; keine pauschale Zurechnung.

### Paul und Detert

- **Rechtsschutzkante:** Beide Fälle liefern Vergleichsmaterial zum Verhältnis von passivem Wahlrecht, beamtenrechtlicher Verfassungstreue, vorgelagerter Nichtzulassung und nachgelagerter Wahlprüfung.
- **Unterschied:** Paul verfügt über einen amtlichen Verfassungsgerichtshofanker; Detert ist im vorliegenden Korpus zunächst durch WDR und den dort referierten verwaltungsgerichtlichen Eilbeschluss dokumentiert.

## 6. Schriftsatzfähige Mindestfelder

Vor jeder Verwendung müssen folgende Felder zusammengeführt werden:

- Person, Amt, Ort und Wahltermin,
- genaue Normfassung des jeweiligen Landesrechts,
- entscheidendes Wahlorgan und Abstimmungsergebnis,
- individuelle Tatsachenbasis statt bloßer Parteimitgliedschaft,
- behördliche Stellungnahme samt Datum und Urheber,
- gerichtlicher Verfahrensstand mit Aktenzeichen und Entscheidungsart,
- Gegenposition des Bewerbers,
- nachträgliche Korrekturen, Zulassungen oder Wahlprüfungsentscheidungen.

## 7. Offene Härtung

- Schriftliche Beschlüsse beziehungsweise Niederschriften der Wahlausschüsse zu Bothe, Moriße, Sichert und Vogel beschaffen.
- Aktenzeichen und Volltexte sämtlicher Eil- und Hauptsacheverfahren nachtragen.
- Ergebnis der angekündigten Wahlprüfungen nach der Kommunalwahl 2026 verfolgen.
- Florian Meyer nur nach dokumentierter Entscheidung als Zulassung oder Nichtzulassung erfassen.
- Alle Statusänderungen datieren; keine zwischenzeitliche Nichtzulassung als endgültigen Ausschluss fortschreiben.

## 8. Abgrenzung ähnlicher, aber anders gelagerter Ausschlüsse

Nicht jede gestrichene AfD-Kandidatur gehört in diese Fallgruppe. Der im Februar 2026 berichtete Münchner Stadtratsfall eines wegen Mordes verurteilten Bewerbers betrifft wahlrechtliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung, nicht die hier untersuchte Prognose fehlender Verfassungstreue für kommunale Wahlbeamte. Form-, Frist-, Unterstützungsunterschriften- oder innerparteiliche Aufstellungsfehler werden ebenfalls nicht als Vergleichsfälle gezählt.

Diese Negativabgrenzung verhindert eine sachlich falsche Verkettung bloß gleicher Ergebnisse („nicht zugelassen“) bei unterschiedlichen gesetzlichen Tatbeständen.
