# Prüfvermerk: Knockout51 / taz-Urteil vom 01.07.2024 / AfD-Bezug

## Kurzbefund

**Ergebnis der Nachrecherche:** Für den taz-Artikel zum Urteil gegen Knockout51 und die zusätzlich geprüften Quellen ist derzeit **kein belastbarer direkter AfD-Bezug** belegt.

Der Fall wird im Repository als **Nebenbeleg für rechte Gewalt allgemein** geführt: rechtsextreme Gewalt, Kampfsportmilieu, NPD/Die-Heimat-Infrastruktur und Thüringer Sicherheitslage. Er darf aber nicht als AfD-Urteilsfall oder als AfD-zurechenbare Tat geführt werden, solange kein zusätzlicher Beleg eine konkrete AfD-Person, AfD-Gliederung, AfD-Funktion oder organisatorische Unterstützung mit Knockout51 verbindet.

## Was belegt ist

- Knockout51 war nach GBA-Anklage eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe aus Eisenach.
- Die Gruppe trainierte nach GBA und taz in Räumen der NPD-Landesgeschäftsstelle bzw. des „Flieder Volkshauses“ in Eisenach; späterer Parteikontext: Die Heimat.
- Das OLG Jena verurteilte Mitglieder zu Haftstrafen wegen krimineller Vereinigung und weiterer Delikte; der BGH bestätigte später im Kern die kriminelle Vereinigung, nicht aber die terroristische Vereinigung.
- Patrick Wieschke wird in taz-Berichten als Die-Heimat/NPD-Akteur im Unterstützungsumfeld behandelt.

## Was nicht belegt ist

- Keine der geprüften Hauptquellen belegt eine AfD-Mitgliedschaft, AfD-Funktion oder AfD-Organisationsleistung für Knockout51.
- Kein geprüfter Gerichts-/GBA-/taz-Beleg trägt eine Zurechnung von Knockout51 zur AfD.
- Deshalb keine Aufnahme als neuer AfD-Urteilsfall in die Registerzählung.


## Pinpoints / Beweisanker

- **taz 01.07.2024:** Zeilen 129-141: Haftstrafen gegen Führung von Knockout51; rechtsextreme Kampfsportgruppe, Training im Flieder Volkshaus der früheren NPD/Die Heimat; Angriffe auf vermeintlich Linke, Polizisten und andere Betroffene; OLG verurteilt als kriminelle Vereinigung, nicht Terrorgruppe.
- **taz 01.07.2024:** Zeilen 150-156: Kritik von Opferberatung/Politik; Hinweise auf Kontakte zu Polizeibeamten und weitere Verfahren im Unterstützungsumfeld; keine AfD-Zuordnung.
- **GBA-Anklage:** Zeilen 127-139 der Presseportal-Fassung: detaillierte Gewaltakte, „Nazi Kiez“, Angriffe auf Linke/Polizei, Angriff auf Linken-Büro, Flieder-Volkshaus-Kontext.
- **tagesschau 22.01.2026:** Zeilen 151-175: BGH-/OLG-Einordnung als kriminelle Vereinigung; Gewalt gegen Linke/Polizisten, aber kein rechter Terror im gerichtlichen Sinn.
- **Zurechnungsbefund:** In den geprüften Quellen kein belastbarer AfD-Mitgliedschafts-, Funktions- oder Organisationsbezug; deshalb kein Registerfall.

## Quellen

- taz, Urteil gegen Knockout51, 01.07.2024: https://taz.de/Urteil-gegen-Knockout51/!6021205/
- Generalbundesanwalt, Anklage Knockout51, 15.05.2023: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/5509399
- BGH 3 StR 33/25, 22.01.2026: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/25/3-33-25.php
- tagesschau, BGH zu Knockout51, 22.01.2026: https://www.tagesschau.de/inland/bgh-urteil-knockout-51-100.html
- taz, Prozess gegen Knockout51-Unterstützungsumfeld, 28.04.2025: https://taz.de/Prozess-gegen-Knockout-51/!6082149/

## Einordnung für das Repository

- **Registerstatus:** Nicht als AfD-Urteilsfall gezählt.
- **Nutzung:** Nebenbeleg für rechte Gewalt allgemein; Kontext-/Umfeldbeleg Thüringen, rechtsextreme Gewalt, NPD/Die-Heimat-Infrastruktur.
- **Warnhinweis:** Keine AfD-Zurechnung ohne neuen, konkreten Zusatzbeleg.
## Lokale Quellenanker / Web-Fetch

- Lokaler Fetch-Ordner: `sources/web/neukoelln-luebcke-knockout51-20260721-015209/`
- Technisches Protokoll: `sources/web/neukoelln-luebcke-knockout51-20260721-015209/FETCH_LOG.txt`
- Hashliste: `sources/web/neukoelln-luebcke-knockout51-20260721-015209/SHA256SUMS.txt`
- Fetch-Audit: `sources/web/neukoelln-luebcke-knockout51-20260721-015209/FETCH_AUDIT.md`


